Studienvoraussetzungen

1.  Sprecherzieher/-in (DGSS)

Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums an den DGSS-Prüfstellen sind:

  • eine phoniatrische Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Eigensprechleistung ohne erheblichen sonstigen sprechpathologischen Befund
  • die pädagogische Eignung
  • die Immatrikulation für einen anderen Studiengang an der wissenschaftlichen Hochschule, an der sich die Prüfstelle befindet.

Die Eigensprechleistungen müssen den besonderen Anforderungen des Studiums genügen. Der Aufnahme des Studiums geht ein Eignungsgespräch voraus.

 

2.  Staatliche Hochschulabschlüsse: BA und MA Sprechwissenschaft / Sprecherziehung

Links zu den jeweiligen Studienvoraussetzungen und -inhalten der staatlichen Hochschulabschlüsse (BA- und MA-Programme, zum Teil berufsbegleitend) finden Sie unter „Studienorte“.