Innovationspreis der DGSS
Wir vergeben 2026 erstmals den Förderpreis der Deutschen Gesellschaft für Sprechwissenschaft und Sprecherziehung für herausragende Leistungen in der sprechwissenschaftlichen und sprecherzieherischen Berufspraxis.
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Eingereicht werden können Projekte, Produkte oder Konzepte, die dem Leitbild der DGSS entsprechen und herausragende Beispiele sprechwissenschaftlicher/sprecherzieherischer Berufspraxis darstellen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
• Ein konkreter Bezug zur sprechwissenschaftlichen / sprecherzieherischen Berufspraxis ist gegeben.
• Das Projekt / Produkt / Konzept darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als fünf Jahre sein.
• Die Inhalte und zugrundeliegenden Werte entsprechen dem Leitbild der DGSS.
Zusätzliche Bewertungskriterien sind:
• Innovation (inhaltlich und / oder methodisch)
• Nachhaltigkeit (umweltpolitisch, aber auch gesellschaftlich)
• gesellschaftliche und / oder berufspolitische Aktualität und Relevanz
• Interdisziplinarität -
• 500 € Preisgeld
• Das Projekt / Produkt / Konzept, welches ausgezeichnet wird, kann in Abstimmung mit dem DGSS Vorstand:
z. B. im Rahmen des DGSS-Newsletters beworben werden.
z. B. im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung / Tagung als Workshop durchgeführt werden. -
• Bewerber:innen bzw. Nominierte sollten einen konkreten Bezug zum Fach haben, müssen aber nicht zwingend DGSS-Mitglied sein.
• Im Falle einer Nominierung werden die Nominierten von der Kommission des Innovationspreises kontaktiert und zu einer eigenen Bewerbung ermutigt. -
• Projektbeschreibung zu Projektbeginn, Hintergründen, Aufbau, Durchführung, Ziel und Entwicklungsschritte: max. 300 Wörter (ausformuliert)
• Projektnutzen und Alleinstellungsmerkmal: max. 100 Wörter (in Stichpunkten)
• Gründe, warum dieses Projekt den Innovationspreis verdient: max. 100 Wörter (in Stichpunkten)
• Bewerbung versenden an innovationspreis@dgss.de
• Einsendeschluss: 31. Mai 2026
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• Die Begutachtung und Prämierung der Einreichungen erfolgt durch die Innovationspreiskommission (bestehend aus Mitgliedern der Berufs- und Wissenschaftskommission der DGSS).
• Mitglieder der Innovationspreiskommission sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
• Entschieden wird anhand der oben genannten Kriterien.
• Der Preis wird alle zwei Jahre im Rahmen des berufspolitischen Forums der DGSS-Jahrestagung verliehen.