Innovationspreis der DGSS

Wir vergeben 2026 erstmals den Förderpreis der Deutschen Gesellschaft für Sprechwissenschaft und Sprecherziehung für herausragende Leistungen in der sprechwissenschaftlichen und sprecherzieherischen Berufspraxis.

Alle Infos finden Sie auch hier.

  • Eingereicht werden können Projekte, Produkte oder Konzepte, die dem Leitbild der DGSS entsprechen und herausragende Beispiele sprechwissenschaftlicher/sprecherzieherischer Berufspraxis darstellen.

    Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
    • Ein konkreter Bezug zur sprechwissenschaftlichen / sprecherzieherischen Berufspraxis ist gegeben.
    • Das Projekt / Produkt / Konzept darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als fünf Jahre sein.
    • Die Inhalte und zugrundeliegenden Werte entsprechen dem Leitbild der DGSS.

    Zusätzliche Bewertungskriterien sind:
    • Innovation (inhaltlich und / oder methodisch)
    • Nachhaltigkeit (umweltpolitisch, aber auch gesellschaftlich)
    • gesellschaftliche und / oder berufspolitische Aktualität und Relevanz
    • Interdisziplinarität

  • • 500 € Preisgeld
    • Das Projekt / Produkt / Konzept, welches ausgezeichnet wird, kann in Abstimmung mit dem DGSS Vorstand:

    z. B. im Rahmen des DGSS-Newsletters beworben werden.
    z. B. im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung / Tagung als Workshop durchgeführt werden.

  • • Bewerber:innen bzw. Nominierte sollten einen konkreten Bezug zum Fach haben, müssen aber nicht zwingend DGSS-Mitglied sein.

    • Im Falle einer Nominierung werden die Nominierten von der Kommission des Innovationspreises kontaktiert und zu einer eigenen Bewerbung ermutigt.

  • • Projektbeschreibung zu Projektbeginn, Hintergründen, Aufbau, Durchführung, Ziel und Entwicklungsschritte: max. 300 Wörter (ausformuliert)

    • Projektnutzen und Alleinstellungsmerkmal: max. 100 Wörter (in Stichpunkten)

    • Gründe, warum dieses Projekt den Innovationspreis verdient: max. 100 Wörter (in Stichpunkten)

    • Bewerbung versenden an innovationspreis@dgss.de

    • Einsendeschluss: 31. Mai 2026

  • • Die Begutachtung und Prämierung der Einreichungen erfolgt durch die Innovationspreiskommission (bestehend aus Mitgliedern der Berufs- und Wissenschaftskommission der DGSS).

    • Mitglieder der Innovationspreiskommission sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    • Entschieden wird anhand der oben genannten Kriterien.

    • Der Preis wird alle zwei Jahre im Rahmen des berufspolitischen Forums der DGSS-Jahrestagung verliehen.

 
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