Mitglied werden


Antragsformulare und Satzung

Sie möchten Mitglied der DGSS werden? Den Aufnahmeantrag und unsere Satzung erhalten Sie auf dieser Seite. Drucken Sie den Antrag aus, füllen Sie ihn aus und senden Sie ihn per Fax an die Geschäftsstelle oder brieflich an:
Frau
Anuschka Buchholz
Flensburger STr. 48
42107 Wuppertal
Deutschland
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Beitragsregelung

Falls es für Sie Ermäßigungsgründe gibt, teilen Sie das bitte auf dem Antragsformular mit und legen Sie einen entsprechenden Nachweis bei. Unsere Beitragsregelung lautet:

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt seit 01.01.2006 pro Jahr:
  1. Grundbeitrag (Tarif NORMAL):
    88,00 EUR (ermäßigt 58,00 EUR)
     
  2. Für Mitglieder, die eine Einzugsermächtigung erteilen oder eine E-Mail-Adresse angeben, um den Newsletter "DGSS @ktuell" in elektronischer Form zu erhalten, vergünstigt sich der Beitrag auf (Tarif EEOEM):
    83,00 EUR (ermäßigt 53,00 EUR)
     
  3. Für Mitglieder, die eine Einzugsermächtigung erteilen und eine E-Mail-Adresse angeben, um den Newsletter "DGSS @ktuell" in elektronischer Form zu erhalten, vergünstigt sich der Beitrag auf (Tarif EEUEM):
    78,00 EUR (ermäßigt 48,00 EUR).
(2) Der Beitrag für Studierende entspricht dem ermäßigten Beitrag. Studierende haben somit die Wahl zwischen den Tarifen:
  1. NORMALSTUD: 58,00 EUR
  2. EEOEMSTUD: 53,00 EUR
  3. EEUEMSTUD: 48,00 EUR
(3) In begründeten Fällen kann der Mitgliedsbeitrag ermäßigt, gestundet oder erlassen werden. Hierüber entscheidet der Vorstand.

(4) Ehrenmitglieder der DGSS brauchen keinen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

(5) Für während des Geschäftsjahres neu eintretende Mitglieder kann der Schatzmeister/die Schatzmeisterin den Beitrag anteilsmäßig reduzieren, abhängig vom Beitrittsmonat und den empfangenen Leistungen.

(6) Der Mitgliedsbeitrag ist im Lastschriftverfahren (=per Bankeinzug) zu entrichten oder unaufgefordert innerhalb des ersten Quartals an die DGSS zu überweisen.

(7) Im Falle von nötigen Mahnungen oder Rücklastschriften ist die DGSS berechtigt, ihre dabei durch Versäumnis oder Verschulden des Mitglieds entstandenen Unkosten diesem in Rechnung zu stellen.
  
 
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